Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bootsvermietung Havel-Logen GmbH

-Stand: 14.04.2022-

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietungen von Booten

A. Ausgabe der Boote, Zahlung des Mietpreises, Einweisung, Allgemeines Verhalten, Haftung, Mietzeitüberschreitung, Haftung für Schäden, Haftungsausschluss, Schadensersatz, Reinigungsgebühr

  • Die Ausgabe unserer Boote erfolgt nur gegen Vorlage des gültigen Personalausweises oder eines anderen gültigen Ausweisdokumentes: Wenn für das Führen des gewünschten Bootes ein Bootsführerschein erforderlich ist, müsst ihr diesen vorlegen.
  • Unsere Mitarbeiter weisen euch in die Bedienung des Bootes ein. Die Einweisungszeit zählt als Mietdauer.
  • Bitte leistet den Anweisungen unserer Mitarbeiter unbedingt Folge.
  • Unsere Boote und das Zubehör sind in einwandfreiem Zustand. Wenn ihr bei der Übergabe Vorschäden seht, teilt das unseren Mitarbeitern unbedingt sofort und vor Beginn eurer Fahrt mit.
  • Für die Nutzung unserer Boote gelten die Mietbootregeln, die dem Bootsführer mit der Bootsmappe übergeben werden. Dazu gehört u. a. dass die höchstzulässige Personenzahl (siehe Preisinformation) nicht überschritten wird und dass die Vorfahrtsregeln streng beachtet werden.
  • Die Benutzung unserer Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Wir empfehlen dringend das Tragen von Rettungswesten. Wir statten alle Boote mit ausreichenden Rettungswesten aus. Bitte beachtet, dass für Kinder unter 8 Jahren und für Nichtschwimmer das Tragen von Rettungswesten Pflicht ist.
  • Achtung: Rettungswesten sind kein Spielzeug. Bei widerrechtlicher Benutzung wird pro Weste eine Trocknungs-/Reinigungsgebühr von 10,- Euro erhoben.
  • Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten. Bitte haltet unbedingt die vereinbarten Mietzeiten ein. Kalkuliert ein, dass die Boote von unseren Mitarbeitern in die Marina gebracht werden müssen und seid mindestens 5 min vor Ende eurer Mietzeit an der Übergabestelle. Die Übergabestelle zeigen euch unsere Mitarbeiter bei der Einweisung.
  • Wenn ihr ein Boot zu spät zurückbringt, so müsst ihr den Preis für die nächste angebrochene Stunde entrichten. Werden nachfolgende Vermietungen durch die Verspätung unmöglich oder verzögern sie sich, müsst ihr für die Zeit der Mietzeitüberschreitung 200 % des Mietpreises zahlen, wobei wir uns weiteren Schadensersatz vorbehalten müssen.
  • Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Weder Havarie, noch Unfall oder Wetteränderungen berechtigen zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz.
  • Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden sehen wir als vorsätzlich verschwiegen an und stellen diese (auch nachträglich) in Rechnung. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boote wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Verschleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen.
  • Bei Beschädigung oder Verlust (z. B. durch unsachgemäße Benutzung, Transport – einschließlich Transport durch Dritte – oder mangelhafte Sicherung) haftet der Bootsmieter für die Schäden (Reparatur, Wiederbeschaffung, Folgeschäden).
  • Für Schäden bei Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Vermieter keine Haftung.
  • Bitte achtet darauf, dass die Boote nebst Zubehör wie Anker und Leinen sauber und vollständig zurückgegeben werden. Wir müssen dir ansonsten eineReinigungsgebühr in Höhe von 50,00 € auferlegen.
  • Bei Havarien oder Unfällen müsst ihr uns unverzüglich benachrichtigen. Die Telefonnummer findet ihr in der Bootsmappe. Bitte wartet die Weisungen für weiteres Verhalten ab und befolgt diese.

B. Allgemeines Verhalten, Aufsichtspflicht, Bootsführer

  • Bitte beachtet, dass das Angeln auf Motorboten mit Ausnahme der Flöße nicht gestattet ist.
  • An Bord müssen Bordschuhe oder weiche Turnschuhe mit heller Sohle getragen werden.
  • Die Mitnahme von Hunden ist nur auf Flößen gestattet.
  • Die Stege dürfen nur nach Aufforderung unserer Mitarbeiter betreten werden. Bei Zuwiderhandlung wird keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernommen. Baden von den Stegen aus ist nicht gestattet. Das Baden vom Boot aus erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Eltern und andere Aufsichtspersonen haben der Aufsichtspflicht nachzukommen und sind für die Sicherheit Ihrer/der zu beaufsichtigenden Kinder (Tragen von Rettungswesten, Verhalten im Boot) verantwortlich.
  • Für VerschmutzungAllgemeine Geschäftsbedingungen für Vermietungen von Booten
    A. Ausgabe der Boote, Zahlung des Mietpreises, Einweisung, Allgemeines Verhalten, Haf-tung, Mietzeitüberschreitung, Haftung für Schäden, Haftungsausschluss, Schadensersatz, Reinigungsgebühr
    • Die Ausgabe unserer Boote erfolgt nur gegen Vorlage des gültigen Personalauswei-ses oder eines anderen gültigen Ausweisdokumentes: Wenn für das Führen des ge-wünschten Bootes ein Bootsführerschein erforderlich ist, müsst ihr diesen vorlegen.
    • Unsere Mitarbeiter weisen euch in die Bedienung des Bootes ein. Die Einweisungszeit zählt als Mietdauer.
    • Bitte leistet den Anweisungen unserer Mitarbeiter unbedingt Folge.
    • Unsere Boote und das Zubehör sind in einwandfreiem Zustand. Wenn ihr bei der Übergabe Vorschäden seht, teilt das unseren Mitarbeitern unbedingt sofort und vor Beginn eurer Fahrt mit.
    • Für die Nutzung unserer Boote gelten die Mietbootregeln, die dem Bootsführer mit der Bootsmappe übergeben werden. Dazu gehört u. a. dass die höchstzulässige Per-sonenzahl (siehe Preisinformation) nicht überschritten wird und dass die Vorfahrtsre-geln streng beachtet werden.
    • Die Benutzung unserer Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Wir empfehlen dringend das Tragen von Rettungswesten. Wir statten alle Boote mit ausreichenden Rettungswes-ten aus. Bitte beachtet, dass für Kinder unter 8 Jahren und für Nichtschwimmer das Tragen von Rettungswesten Pflicht ist.
    • Achtung: Rettungswesten sind kein Spielzeug. Bei widerrechtlicher Benutzung wird pro Weste eine Trocknungs-/Reinigungsgebühr von 10,- Euro erhoben.
    • Der Mietpreis ist im Voraus zu entrichten. Bitte haltet unbedingt die vereinbarten Mietzeiten ein. Kalkuliert ein, dass die Boote von unseren Mitarbeitern in die Marina gebracht werden müssen und seid mindestens 5 min vor Ende eurer Mietzeit an der Übergabestelle. Die Übergabestelle zeigen euch unsere Mitarbeiter bei der Einwei-sung.
    • Wenn ihr ein Boot zu spät zurückbringt, so müsst ihr den Preis für die nächste ange-brochene Stunde entrichten. Werden nachfolgende Vermietungen durch die Ver-spätung unmöglich oder verzögern sie sich, müsst ihr für die Zeit der Mietzeitüber-schreitung 200 % des Mietpreises zahlen, wobei wir uns weiteren Schadensersatz vorbehalten müssen.
    • Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises. Weder Havarie, noch Unfall oder Wetteränderungen berechtigen zu einer Preisminderung oder zu Schadenersatz.
    • Schäden und Mängel sind unverzüglich zu melden. Nicht gemeldete Schäden sehen wir als vorsätzlich verschwiegen an und stellen diese (auch nachträglich) in Rech-nung. Werden Schäden nicht gemeldet, so kann der Mieter auch für Folgeschäden (z.B. Ausfall der Boote wegen Reparatur) haftbar gemacht werden. Normale Ver-schleißerscheinungen sind von der Schadenersatzpflicht ausgenommen.
    • Bei Beschädigung oder Verlust (z. B. durch unsachgemäße Benutzung, Transport – einschließlich Transport durch Dritte – oder mangelhafte Sicherung) haftet der Bootsmieter für die Schäden (Reparatur, Wiederbeschaffung, Folgeschäden).
    • Für Schäden bei Dritten und durch unsachgemäße Behandlung übernimmt der Ver-mieter keine Haftung.en von Wasser und Umwelt durch den Mieter ist dieser auch selbst verantwortlich und haftbar. Abfälle und Müll müssen mitgenommen und an Land entsorgt werden.
  • Reusen und Fischereigeräte, sowie Treibholz sind weiträumig zu umfahren.
  • Es ist untersagt, das Boot zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- und Güterbeförderung sowie zu sonstigen vertragswidrigen Zwecken zu benutzen.
  • Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich, spätestens bei der Rückgabe des Bootes über die Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten.
  • Es ist ein Bootsführer zu benennen, der im verkehrsrechtlichen, versicherungsrechtlichen und straf- und bußgeldrechtlichen Sinn haftet. Für den Bootsführer gilt das Alkohol- und Rauschmittelverbot.
  • Auf allen Booten gilt ein Rauchverbot.
  • Das Boot darf nicht an Dritte weitergegeben oder vermietet werden.

C. Reservierungen, Stornierung, Kosten, Bearbeitungspauschale

  • Die Buchung erfolgt in der Regel online. Sie ist für beide Seiten verbindlich. Eine Buchungsbestätigung wird nach Eingang der Buchung verschickt bzw. erteilt.
  • Wir sind verpflichtet, die reservierten Boote für den Zeitraum der Buchung zur Verfügung zu stellen. Dieser Verpflichtung müssen wir nicht nachkommen, wenn dem besondere Umstände entgegenstehen (z. B. Extremwetter, Verstoß gegen Mietbootverordnung, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, unsachgemäßer Umgang mit den Booten, höhere Gewalt).
  • Erfolgt keine Abholung gebuchter Boote zum vereinbarten Zeitpunkt (zuzüglich einer Karenzzeit von ½ Stunde), so sind wir berechtigt, die Boote anderweitig zu vermieten.
  • Wenn ihr einen Vertrag stornieren müsst oder nicht erscheint, versuchen wir, das Boot anderweitig zu vermieten. Wenn das Boot im gebuchten Zeitraum vollständig anderweitig vermietet werden kann, müsst ihr lediglich eine Bearbeitungspauschale von EUR 10,- EUR zahlen. Wenn das Boot nicht anderweitig vermietet werden kann, so müssen wir euch leider mit den vollständigen Gebühren belasten. Wenn wir das Boot in dem von euch gebuchten Zeitraum anteilig vermieten können, so müsst ihr lediglich die Differenz zu eurer Anmietung zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von EUR 10,- EUR zahlen.
  • Wenn wir wegen unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt nicht imstande sind, das Boot zur Verfügung zu stellen, so erhaltet ihr alle bereits geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurück. Wir sind nicht verantwortlich für Gewässersperrungen, Schifffahrtsbeschränkungen oder sonstige Unterbrechungen in Notfällen, sowie in Fällen von Hochwasser, Niedrigwasser, Streik, Wetterereignissen, Krieg oder ähnlichem.

D. Haftung und Kaution

  • Mit der Miete verpflichtest du dich, das Boot mit größtmöglicher Sorgfalt zu nutzen und die geltenden Verkehrsregeln einzuhalten. Du haftest uns gegenüber nicht nur für Schäden am Boot, sondern auch für den Verlust derselben. Den durch starke Beschädigung oder Verlust des Bootes entstehenden Folgeschaden (Verlust der Buchungseinnahmen) können wir dir gegenüber geltend machen.
  • Unsere Boote sind sowohl gegen Kasko- als auch gegen Haftpflichtschäden versichert. Die Versicherungsverträge zu den Booten beinhalten eine Selbstbeteiligung, die in unserer Preisliste zu ersehen sind. Vor Fahrtantritt ist eine Kaution in Höhe der Selbstbeteiligung zu hinterlegen.
  • Schäden, die während der Miete verursacht wurden und nicht oder nicht vollständig durch die bestehende Kasko- und Haftpflichtversicherung gedeckt sind, hast du uns auch über die hinterlegte Kaution hinaus zu ersetzen.
  • Wir weisen darauf hin, dass Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden, von den Versicherungen gegebenenfalls nicht umfasst sind. Du haftest dann persönlich für alle Schäden an dem gemieteten Boot. Schäden, die infolge Alkoholgenuss verursacht werden, gelten in der Regel als mindestens grob fahrlässig.
  • Sind Mieter und Bootsführer nicht identisch, haften beide bei Schadenseintritten gesamtschuldnerisch.
  • Wenn ein Schaden verursacht wird, der die Weitervercharterung des Bootes unmöglich macht, müssen wir uns vorbehalten, die Charterausfallkosten bei dir geltend zu machen.
  • Zeige uns auftretende Mängel am Boot unverzüglich an. Die Telefonnummer ersiehst du der Bootsmappe. Bitte lass auf keinen Fall eigenmächtig Reparaturen durchführen und führe sie nicht selbst durch. Falls während der Fahrt ein technisches Problem auftritt, informiere uns bitte umgehend. Bei selbstverschuldeten Problemen müssen die Kosten in Rechnung gestellt werden.
  • Bei nicht sofort kalkulierbaren Schäden muss die volle Kaution bis zur endgültigen Schadensabwicklung einbehalten werden.
  • Für etwaige Vermögensschäden ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Auch für weitere Schadensersatzansprüche, insbesondere Personen- und Sachschäden haftet der Vermieter nicht. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Vermieters – beruhen, und ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Vermieters – beruhen.
  • Der Vermieter haftet nicht für Schäden durch vergessene oder auf der Fahrt verlorene Gegenstände oder Diebstahl.

E. Übergabe/Rücknahme des Bootes

  • Wir überlassen dir ein verkehrssicheres und technisch einwandfreies Boot nebst Zubehör zum Gebrauch. Du verpflichtest dich, das Boot sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen und technischen Regeln zu beachten sowie das Boot ordnungsgemäß zu sichern, sowie das Boot in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
  • Die Boote sind bis spätestens 5 min. vor Ende der gebuchten Zeit an der Übergabestelle einem unserer Mitarbeiter zurückzugeben.
  • Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt nicht zur Rückforderung des Mietpreises.
  • Bei verspäteter Rückgabe, haftest du uns gegenüber die dadurch entgangenen Mieteinnahmen.
  • Bei Verlust von Bootsmaterial/-zubehör bist du verpflichtet, folgende Zahlung zu leisten, wobei es dir offen steht, nachzuweisen, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist:
  • Beschädigung Schraube 360,00 €
  • Verlust Schwimmweste (pro Weste) 50,00 €
  • Verlust Anker 80,00 €
  • Beschädigung der Badeleiter 250€

Sollten höhere Schäden entstehen, behalten wir uns die Geltendmachung von darüber hinaus gehendem Schadensersatz ausdrücklich vor.

F. Strom

Strom ist im Charterpreis enthalten. Das Boot wird hinreichend geladen übergeben. Bei Rückgabe wird der verbrauchte Treibstoff nicht vom Vermieter in Rechnung gestellt.

G. Gerichtsstand und Gültigkeit

Wenn ihr Kaufleute seid, vereinbaren wir als Erfüllungsort und Gerichtsstand Berlin.